Bestandsschutz

Der Bestandsschutz ist ein im öffentlichen Baurecht anerkannter Rechtsgrundsatz, der sich unter anderem aus dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG ableitet und das rechtmäßig errichtete Bauwerk und dessen genehmigte Nutzung vor nachträglich verschärften Rechtsvorschriften schützt. Solange das Gebäude funktionsfähig bleibt und in seiner Substanz sowie Funktion nicht grundlegend verändert wird, sichert dieser Schutz den Fortbestand gegenüber neuen bauordnungs- oder planungsrechtlichen Anforderungen. Man unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen passivem Bestandsschutz (Duldung des legalen Ist-Zustands) und aktivem Bestandsschutz (Zulässigkeit werterhaltender Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen). Umfangreiche bauliche Erweiterungen, Entkernungen oder Umnutzungen können den Bestandsschutz jedoch gefährden und machen eine frühzeitige Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden erforderlich. Der Bestandsschutz entfällt nicht automatisch bei jeder Sanierung -entscheidend sind Art und Umfang der baulichen Änderungen.

Bei der Transformation, Sanierung und energetischen Ertüchtigung bestehender Bausubstanz bildet die verlässliche Beurteilung des Bestandsschutzes ein zentrales Fundament für Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die Riedel Bau Gruppe bringt diese Fachexpertise gezielt in ihren Leistungsbereichen Bauen im Bestand, Projektentwicklung, TGA-Planung und Schlüsselfertigbau ein. Durch die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Fachplanern stellt Riedel Bau sicher, dass wertvolle Baurechte optimal genutzt, modernisierungsbedingte Vorgaben – etwa zum Brandschutz, zur Statik oder gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) – rechtssicher integriert und Bestandsobjekte zukunftssicher aufgewertet werden.